Longierabzeichen Klasse 3 + 4 Drucken E-Mail

Voraussetzungen für Longierer und Pferd

Voraussetzung für den Erwerb des Kleinen Longierabzeichens (DLA IV) ist

der Besitz des Basispasses Pferdekunde. Die in der Prüfung vorgestellten

Pferde/Ponys müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen

genügen. In einer Prüfung sollten nicht mehr als zwei Teilnehmer

dasselbe Pferd longieren.

Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem bzw. an zwei

aufeinanderfolgenden Tagen abgelegt werden.

Im praktischen Teil:

Longieren gemäß den FN-„Richtlinien für Reiten, Fahren und

Voltigieren”, Band 6; dabei sind Hilfszügel erlaubt; gegebenenfalls

können die Richter auch einen Pferdewechsel verlangen. Beurteilt

werden:

Einwirkung auf das Pferd

Gehorsam, Takt und Losgelassenheit des Pferdes

Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)

Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel

Sicherheit beim Handwechsel

Erkennen des richtigen Handgalopps – nicht erkannter und nicht

korrigierter Außengalopp/Kreuzgalopp führt zu Nicht-Bestehen.

Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere

Arbeit

Beurteilt wird Ihre Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des

Pferdes mit Wertnoten zwischen 10 und 0 (gem. § 57 1.2 Leistungs-

Prüfungs-Ordnung (LPO).

Im theoretischen Teil werden Sie in folgenden Bereichen geprüft:

Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre

Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre

Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

 

Nächste Termine

19.05.12, 17:00- Uhr
Springen
25.05.12, 19:00- Uhr
Dressur

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