Das Kleine Reitabzeichen (DRA IV) Drucken E-Mail

Voraussetzungen für Reiter und Pferd

Für die Reiterinnen und Reiter, die das Deutsche Reitabzeichen (DRA)

Klasse IV ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung

ist lediglich der Besitz des Basispasses Pferdekunde. Die Pferde und

Ponys, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre

alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen

genügen.

Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen.

Der praktische Teil:

Sie reiten Lektionen in Anlehnung an die Dressur Klasse E entweder

einzeln oder/und in der Abteilung. Hilfszügel sind gemäß §70d LPO

zugelassen.

Außerdem reiten Sie im leichten Sitz und absolvieren eine Stilspringprüfung

der Klasse E. Dabei geben Hindernisfehler und Ungehorsam

keinen Abzug in der Stilnote. Allerdings führt der dritte Ungehorsam

oder der zweite Sturz zum Ausschluss.

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

Die oben beschriebene Teilprüfung Springen kann auch durch das

Geländereiten ersetzt werden. Die Anforderungen im Geländereiten sind

einem Geländereiterwettbewerb angelehnt.

Der theoretische Teil:

Grundkenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen

der Klasse E

Grundkenntnisse im Bereich der körperlichen Fitness des Pferdesportlers

Kenntnisse über die einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

und über Verbandsnormen für den Tierschutz

Kenntnisse über das Verhalten des Reiters im Gelände, Feld, Wald

und im Straßenverkehr

 

 

Nächste Termine

19.05.12, 17:00- Uhr
Springen
25.05.12, 19:00- Uhr
Dressur

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