| Das Fahrabzeichen in Bronze (DFA III) |
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Ein-/Zweispänner Voraussetzungen für Fahrer und Pferde Beim Bronzenen Fahrabzeichen gibt es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des DFA III müssen Sie allerdings mindestens seit drei Monaten im Besitz des DFA IV sein. Die vorgestellten Pferde und Ponys müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. Zugelassen sind Pferde, M- und G-Ponys (sowie K-Ponys mit Teilnehmern bis zu 16 Jahren). Pro Gespann sind bis zu vier Bewerber erlaubt. Was wird verlangt? Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. In beiden Teilprüfungen gibt es für die einzelnen Prüfungsabschnitte Einzelnoten. Der praktische Teil: Sachgemäßes Aufschirren, Anspannen, Ausspannen, Abschirren eines Ein-/Zweispänners Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßiger „Leinenaufnahme” Fahren einer Dressurprüfung Klasse A (gem. aktuellem Aufgabenheft Fahren) Fahren eines Stilhindernisfahrens der Klasse A mit Standardanforderungen ohne Abzüge. Sie fahren dabei ein- und/oder zweispännig. Siehe hierzu auch: Aufgabenheft Fahren, Anhang, 3. und 4.1. Longieren mit einfacher Longe Der theoretische Teil: Kenntnisse in der Fahrlehre und in der Handhabung des Fahrlehrgerätes entsprechend den Anforderungen der Kl. A sowie Kenntnisse der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung, der Veterinärkunde und im Umgang mit dem Pferd Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts, des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände und allgemeiner Versicherungsfragen und Rechtsvorschriften |